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Nur ALG-2-Empfänger können das Einstiegsgeld beantragen.
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Es muss eine Eignung für eine Selbständigkeit in Form einer fachkundigen Stellungnahme vorliegen.
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Für die Beantragung von Einstiegsgeld ist ein professioneller Businessplan notwendig.
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Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung, es besteht kein gesetzlicher Anspruch.
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Beantragen Sie Einstiegsgeld schnell und einfach mit unserer kostenlosen Mustervorlage.
Begriffsklärung: Das Einstiegsgeld wird vom Jobcenter als Zuschuss bereitgestellt und zählt zu den Sozialleistungen. Gründer aus der Arbeitslosigkeit können diese Förderung als Hilfe für den Weg in die Selbstständigkeit nutzen, müssen dafür aber einige Kriterien erfüllen.
1. Höhe und Förderungsdauer
Das Einstiegsgeld ist abhängig vom individuellen Regelsatzes beim Bürgergeld einer Person. Es beträgt grundsätzlich 50 Prozent des gezahlten ALG-2-Betrags.
Bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit werden Sie bis zu 24 Monaten mit Einstiegsgeld unterstützt. Dabei muss der Antrag unbedingt vor Antritt der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden.
Individuelle Lebensumstände | Bürgergeld 2024 (ehem. Hartz IV) | Mit Einstiegsgeld (monatlich) |
Alleinstehende und Alleinerziehende | 563 € | 845 € |
Für Partner, wenn beide volljährig sind | 506 € | 759 € |
Aufstockung und Ergänzungsbeiträge
Folgende Faktoren können das Einstiegsgeld erhöhen.
Ergänzungsgrund | Prozentuale Zusatzförderung (monatlich) |
Ab 2 Jahren Arbeitslosigkeit | 20% des Regelsatzes |
6 Monate Arbeitslosigkeit bei Vorliegen besonderer Hemmnisse für die Eingliederung in Arbeit | 20% des Regelsatzes |
Bei Bedarfsgemeinschaft: Für jede weitere leistungsberechtigte Person | 10% des Regelsatzes |
Zusätzliche Förderung von bis zu 5.000 Euro Zuschuss
Ergänzend zum Einstiegsgeld haben ALG-2-Empfänger die Möglichkeit, einen Investitionszuschuss von bis zu 5.000 € bei oder nach einer Existenzgründung zu beantragen. Bereits abgeschlossene Projekte können allerdings nicht nachfinanziert werden. Der Zuschuss ist für die Beschaffung von Sachgütern (Computer, Material, Geschäftsausstattung, etc.) vorgesehen.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie dafür erbringen:
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Nachweis über die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens
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Es muss ein Bedarf an Sachgütern vorhanden sein
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Der Zuschuss muss dazu beitragen, die Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu überwinden
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Andere Förderungen für die Existenzgründung sind ausgeschlossen
Ob ein Bedarf an Sachgütern vorhanden ist, liegt im Ermessen des Jobcenters. Einen rechtlichen Anspruch auf den Investitionszuschuss gibt es nicht.
2. Wer hat Anspruch auf Förderung?
Um das Einstiegsgeld erfolgreich zu beantragen:
- darf noch keine Gründung erfolgt sein
- muss ALG 2 bezogen werden
- müssen Sie per Definition erwerbslos und hilfebedürftig sein
- muss der Beziehende zwischen 15 und 66 Jahren alt sein
- muss der Selbstständigkeit hauptberuflich und mit mindestens 15 Wochenarbeitsstunden nachgegangen werden
Trotz der genannten Kriterien ist das Einstiegsgeld eine Ermessensleistung. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung von Einstiegsgeld. Dabei ist es nicht wichtig, ob eine selbstständige Tätigkeit oder Anstellung aufgenommen wird. Die rechtliche Basis dafür ist im § 16b SGB 2 niedergeschrieben.
3. Antrag auf Einstiegsgeld richtig ausfüllen
Sie können einen formlosen Antrag auf Einstiegsgeld beim Jobcenter stellen. Es reicht der Satz:
"Hiermit stelle ich einen Antrag auf Einstiegsgeld nach § 16b II. Bitte senden Sie mir die entsprechenden Antragsunterlagen zu."
Das Jobcenter schickt Ihnen daraufhin einen Berg von Antragsformularen und Forderungen über benötigte Nachweise.
Um Frustration vorzubeugen und schnellstmöglich Einstiegsgeld bewilligt zu bekommen, haben wir eine Vorlage erstellt, die alle typischen Informationsangaben und benötigte Nachweise enthält. So können Sie die Vorlage mitsamt den benötigten Unterlagen direkt an das Jobcenter schicken und etwaige Nachfragen, unnötige Briefwechsel, vermeiden.

Unsere Mustervorlage für den Antrag auf Einstiegsgeld finden Sie kostenlos in unserem Downloadbereich.
Neben dem Antrag auf Einstiegsgeld werden bei geplanten Existenzgründungen folgende Unterlagen benötigt:
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Vollständiger Lebenslauf: Hier sind die berufliche Ausbildung und die fachliche Ausbildung, die Sie für die angestrebte Selbstständigkeit qualifizieren entscheidend
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Aussagekräftiger Businessplan: Um die Rentabilität nachzuweisen und das Konzept deines Unternehmens zu erläutern.
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Eine fachkundige Stellungnahme, die die Tragfähigkeit des Unternehmens bestätigt. Kosten für Stellungnahmen werden in fast allen Fällen vom Jobcenter übernommen.
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Gewerbeanmeldung, als Nachweis für die bevorstehende Gründung
Wenn Sie direkt alle Unterlagen gesammelt einreichen, kann das den Bewilligungsprozess beschleunigen. Bei fehlenden Unterlagen meldet sich das Jobcenter.
Fachkundige Stellungnahme beantragen
Eine fachkundige Stellungnahme erhalten Sie bei sogenannten fachkundigen Stellen. Hierzu zählen beispielsweise Verbände, Kammern, Unternehmensberater oder Steuerberater.
Eine fachkundige Stellungnahme wird im fortgeschrittenen Antragsverfahren benötigt. Die Einschätzung durch fachkundige Stellen gibt dabei die bestmögliche Beurteilung, ob ihr Unternehmen erfolgversprechend ist oder nicht.
Sollte nicht bereits eine fachkundige Stellungnahme durch das Jobcenter eingeleitet und finanziert worden sein, benötigen Sie neben dem Formblatt des Jobcenters dafür folgende Unterlagen:
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Lebenslauf
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Befähigungsnachweis
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Vorschau über Umsatzerwartung
4. Offene Fragen
Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.
Der Investitionszuschuss von bis zu 5.000 € erfolgt als Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.
Da das Einstiegsgeld als Zuschuss erfolgt, wird es nicht als Einkommen erfasst und wird nicht steuerlich angerechnet.
Nach einer Gründung bleibt der Anspruch auf ALG 2 prinzipiell erhalten. Allerdings schrumpft der Bewilligungszeitraum auf sechs Monate. Der ALG-2-Anspruch orientiert sich dann an der Gewinnerwartung des Unternehmens. Ist diese höher als die Unterstützung durch das ALG 2, fällt das Arbeitslosengeld weg.
5. Fazit
Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss und steht ALG-2-Empfängern als Einstiegshilfe für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit zur Verfügung. Ein Antrag auf Einstiegsgeld lohnt sich, um die ersten Schritte in die eigene Selbstständigkeit zu stützen und finanzielle Risiken zu verringern. Durch einen zusätzlichen Investitionszuschuss können ebenfalls erste Sachgüter bis zu 5.000 € finanziert werden.
Für einen erfolgreichen Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:
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Vollständiger Lebenslauf
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Aussagekräftiger Businessplan
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Eine fachkundige Stellungnahme
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Gewerbeanmeldung
Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung, es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Förderung. Einstiegsgeld steht nur für ALG-2-Empfänger zu Verfügung, ALG-1-Empfänger erhalten den Gründerzuschuss.