Für wen die Versicherungspflichtgrenze wichtig ist
Die Versicherungspflichtgrenze (auch als Jahresarbeitsentgeltgröße bekannt) bezeichnet die Einkommensgrenze, ab der ein Arbeitnehmer nicht mehr gesetzlich krankenversichert sein muss. Sprich: Wenn Sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, so können Sie sich als besserverdienender Arbeitnehmer entscheiden, ob Sie sich weiterhin freiwillig gesetzlich oder privat versichern möchten. Eine grundsätzliche Krankenversicherungspflicht bleibt aber auch bei Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze weiterhin bestehen.
Für die Versicherungspflichtgrenze ist dabei das Bruttojahresarbeitsentgelt relevant – also Ihr Lohn inkl. wiederkehrenden Einmalzahlungen (wie z.B. das Weihnachtsgeld) sowie weiteren Einkünften (wie z.B. vermögenswirksame Leistungen). Wird die Versicherungspflichtgrenze überschritten und von der Krankenkasse bestätigt, dann kann ein Wechsel in die private Krankenversicherung beantragt werden. Alternativ können Sie aber auch weiterhin (freiwillig) gesetzlich krankenversichert bleiben.
Versicherungspflichtgrenze für Selbstständige nicht relevant
Da Selbstständige grundsätzlich versicherungsfrei sind, können Sie zwischen der freiwillig gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen - die Versicherungspflichtgrenze ist entsprechend nicht relevant.
Bei einer Nebentätigkeit ist jeweils entscheidend, welche der beiden Tätigkeiten in Bezug auf Arbeitszeit und Einkommen überwiegt. Über das Statusfeststellungsverfahren bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung kann geklärt werden, ob der Versicherungsnehmer versicherungsfrei ist und von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln kann. Wird die Selbstständigkeit bestätigt, so besteht keine volle Sozialversicherungspflicht und man kann zwischen der privaten und freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung wählen - ungeachtet der Versicherungspflichtgrenze.
Was Sie vor einem Krankenkassenwechsel wissen sollten
Selbstständige und diejenigen Arbeitnehmer, welche die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, entscheiden sich aufgrund des größeren Leistungsspektrums und den meist geringeren Kosten (insbesondere bei jüngeren gesunden Menschen) oft für eine private Krankenversicherung. Der Krankenkassenwechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist meist relativ unkompliziert.
Schwieriger wird es, wenn man von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchte (z.B. aufgrund des Vorteils der Familienversicherung). Als Selbstständiger ist dies unter gewissen Umständen möglich, wenn auch nur über Umwege. Auch bei Arbeitnehmern, die privat versichert sind und sich wieder gesetzlich versichern lassen möchten, ist eine Rückkehr unter Umständen möglich. Allerdings nur dann, wenn die Versicherungspflichtgrenze unterschritten wird, sprich: Sie müssen dann eine Lohnkürzung in Kauf nehmen. Insofern ist die Versicherungspflichtgrenze auch für den Krankenkassenwechsel relevant und eine wichtige Rechengröße.
Privat oder freiwillig gesetzlich versichern?
Wenn Sie die Versicherungspflichtgrenze überschritten haben oder sich selbstständig machen, haben Sie die Wahl zwischen der freiwillig gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Bevor Sie sich voreilig für das eine oder andere Krankenkassensystem entscheiden, sollten Sie Vor-und Nachteile sorgfältig abwägen.
Dies tun Sie am besten mit einem Krankenkassenvergleich. Starten sollten Sie dabei mit einem unverbindlichen PKV Vergleich, um im zweiten Schritt die besten Tarife mit den Kosten und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu vergleichen.
Entwicklung der Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr neu vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt und an die durchschnittliche Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst. Anhand der Lohnzuwachsrate von 2.5% wurde die Versicherungspflichtgrenze von 53.550 € im Jahr 2013 auf 54.900 € im Jahr 2014 angehoben.
Wie genau sich die Versicherungspflichtgrenze in Zukunft entwickeln wird ist schwer vorherzusagen. Aufgrund des allgemeinen Trends ist jedoch davon auszugehen, dass die Versicherungspflichtgrenze auch in den folgenden Jahren ansteigen dürfte.

Achtung: Nicht mit Beitragsbemessungsgrenze verwechseln!
Vom grundsätzlichen Gedanken her ähnlich (Anpassung der Grenze an die Einkommensentwicklung des Vorjahres) berechnet sich auch die Beitragsbemessungsgrenze, die man aber nicht mit der Versicherungspflichtgrenze verwechseln darf.
Während die Versicherungspflichtgrenze ausschlaggebend für die Wahl zwischen freiwillig gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist, hat die Beitragsbemessungsgrenze direkten Einfluss auf die Beiträge der gesetzlich Versicherten.
Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet die Grenze der gesetzlichen Krankenversicherung, bis zu der Beiträge fällig werden. Sie ist daher sowohl für die gesetzlich versicherten Arbeitnehmer wie auch die freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und Selbstständige relevant, wie auch diejenigen Privatversicherten, die sich für einen Basistarif PKV entschieden haben.